die amtliche prÜfnummer
Die amtliche Prüfnummer, auch als A.P.Nr., bekannt muss auf jedem deutschen Qualitätswein aufgeführt werden. Nur dann darf der Wein in den Verkehr gebracht werden. Voraussetzung zur Erteilung der amtlichen Prüfnummer ist, dass die verwendeten Trauben ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammen, die Trauben ausschließlich in einem einzigen, bestimmten Anbaugebiet gewachsen sind und der Wein grundsätzlich in diesem hergestellt ist. Der Wein muss zudem in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern sein und bei Angabe einer Rebsorte die für diese Rebsorte typische Geschmackseigenschaften aufweisen. Selbstverständlich stellen diese Kriterien für unsere Weine keine Hindernisse dar. Wir übertreffen sämtliche gesetzlichen Erfordernisse wie Mostgewicht, Herkunft und Geschmack bei weitem. In der folgenden Skizze ist die A.P.Nr. erläutert.



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