„1. Lage“– Die Grossen GewÄchse
Deutschland hat eine lange und erfolgreiche Weinbautradition. Das Weingesetz von 1971 machte es jedoch für Weinliebhaber im Laufe der Jahre immer schwerer, im vielfältigen und unübersichtlichen Angebot die besten deutschen Weine zu identifizieren, insbesonders, da Langennamen und Qualitätsbezeichnungen ihre Qualitätsaussage verloren hatten. Um dem entgegen zu wirken, haben die Mitglieder des VDP vor einigen Jahren für ihre Spitzenweine eine neue Qualitätsbezeichnung eingeführt, die an das burgundische System angelehnt ist und der unterschiedlichen Güte von Weinbergen sowie dem hohen Aufwand bei der Erzeugung von Spitzengewächsen Rechnung trägt.

Der gewählte Begriff „1. Lage“ ist die direkte Übersetzung von „Première Cru“ – ein Begriff aus dem französischen Weinbau, der in engem Zusammenhang mit der Terroir-Philosophie steht. Denn in bevorzugten Weinlagen, die über ein besonderes Terroir verfügen (ein verantwortungsvolles Qualitätsstreben der Winzer vorausgesetzt), besteht über die Jahrgänge hinweg das Potential für große, charaktervolle, eigenständige Weine.
Im Juni 2002 haben sich die VDP-Weingüter auf einheitliche Erzeugungsrichtlinien geeinigt:
Bei den „Großen Gewächsen“ handelt es sich um trockene Spitzenweine, die in den 1. Lagen gewachsen sind, unter strengen Anforderungen erzeugt wurden und in besonderer Ausstattung auf den Markt kommen. Sie bilden nach den Guts- und Ortsweinen und den klassifizierten Lagenweinen die Spitze einer dreistufigen Qualitätspyramide und werden durch die edelsüßen Schwestern (Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerauslese) aus 1. Lagen ergänzt.

ERSTE LAGE
Aus den besten Weinbergen Deutschlands. Von trockenen Großen Gewächsen zu fruchtsüßen Prädikatsweinen.
Die hochwertigsten Terroirs sind parzellengenau abgegrenzt und bestimmten Rebsorten und Geschmacksprofilen zugeordnet, Ertrag max. 50 hl/ha, selektive Handlese, Mostgewicht mind. Spätlese, Vermarktung ab dem 1. September, Rotweine ein Jahr später.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KLASSIFIKATION DES VDP Pfalz
Die Verwendung des Logos Erste Lage ist an die Erfüllung folgender Kriterien geknüpft

Pfalz Stand: August 2006

WEINBERG
Die Erfahrung der beteiligten Güter bildet die Grundlage zur Klassifikation herausragender Weinbergslagen. Historische Dokumente zur Bonität der einzelnen Lagen, wie z.B. die königlich Bayerische Bodenbewertung von 1828, sind richtungweisend. Die Begutachtung der Lagen erfolgt durch eine Kommission der beteiligten Weingüter. Zur Beurteilung des Reifepotentials und des Charakters der Weine wird eine Vertikalverkostung von Weinen mehrerer Jahrgänge durchgeführt.

REBSORTEN
Die Weine werden aus den Rebsorten Riesling, Weißer Burgunder und Spätburgunder erzeugt.

ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 50 hl pro Hektar beschränkt.

LESE UND LESEZEITPUNKT
Die Trauben werden selektiv von Hand geerntet. Das natürliche Mostgewicht liegt für Riesling bei mindestens 90° Oechsle und für Burgunder bei mindestens 95° Oechsle.

VINIFIKATION
Die Weine werden ausschließlich mittels traditioneller Produktionsverfahren erzeugt.

ZERTIFIZIERUNG
Neben der üblichen VDP Betriebsprüfung unterliegen die Weine zusätzlicher Kontrolle und Prüfung: Die qualitätsorientierte Arbeit im Weinberg und insbesondere das Ertragsniveau werden in jedem Weinberg während der gesamten Vegetationsperiode und vor der Lese überwacht. Die Weine werden vor und nach der Abfüllung durch eine Prüfungskommission verkostet.

GESCHMACKSTYPUS
Alle Großen Gewächse werden in der Pfalz trocken ausgebaut. Daneben gibt es aus den Ersten Lagen edelsüße Weine ab Prädikat Spätlese.

KENNZEICHNUNG
Die Großen Gewächse werden in eine rotbraune Sonderflasche mit Prägung des Zeichens Erste Lage gefüllt. Diese Flaschen tragen die VDP-Kapsel mit dem Traubenadler und ein besonderes Etikett, auf dem der Wein und das Weingut bezeichnet werden. Das Frontetikett beschränkt sich auf die wichtigsten Angaben für 1. Lage Weine: Jahrgang und Lage. Die gesetzlichen Angaben befinden sich auf einem gesonderten Etikett.

VERMARKTUNG
Die Vermarktung der Weine erfolgt nicht vor dem ersten September des auf die Ernte folgenden Jahres. Spätburgunder reifen über mindestens 12 Monate im Holzfass und kommen so ein weiteres Jahr später auf den Markt.

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