die ausbauart
Im deutschen Weinbau werden drei Geschmacksrichtungen unterschieden:
• trocken • halbtrocken • mild (darf nicht auf dem Etikett erscheinen) Trocken bedeutet: Ein Wein darf diese Bezeichnung tragen, wenn er höchstens 2 g/l mehr Zucker als Säure, jedoch maximal 9 g/l Zucker enthält. Ein trockener Wein mit 5,5 g/l Säure darf also höchstens 7,5 g/l Zucker enthalten. Hat er 8 g/l Säure darf der Zuckergehalt trotzdem nur bei 9 g/l liegen, da hier die Grenze für „trocken“ liegt. Halbtrocken bedeutet: Ein Wein darf diese Bezeichnung tragen, wenn dessen Zuckergehalt höchstens 18g/l und nicht mehr als 10 g/l höher liegt als ein in g/l ausgedrückter Gesamtsäuregehalt. Ein halbtrockener Wein mit 7,0 g/l Säure darf also maximal 17,0 g/l Zucker enthalten. Mild ist ein Wein wenn er über 18 g/l Restzucker enthält. Edelsüße Weine begründeten im letzten Jahrhundert
den Weltruf der deutschen Weine. Nach dem deutschen Weingesetz müssen
Riesling-Auslesen ein Mostgewicht von 92º Oe (VDP Pfalz: 96º Oe),
Beerenauslesen 120º Oe und Trockenbeerenauslese 150º Oe
erreichen. Die großen edelsüßen Weine mit einer
guten Säurestruktur sind die prädestiniertesten Weißweine
zur Lagerung. Eine Lagerfähigkeit von bis zu 100 Jahren in großen
Jahrgängen ist möglich. |
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