die amtliche prÜfnummer
Die amtliche Prüfnummer, auch als A.P.Nr., bekannt muss auf jedem
deutschen Qualitätswein aufgeführt werden. Nur dann darf
der Wein in den Verkehr gebracht werden. Voraussetzung zur Erteilung
der amtlichen Prüfnummer ist, dass die verwendeten Trauben ausschließlich
von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammen, die Trauben ausschließlich
in einem einzigen, bestimmten Anbaugebiet gewachsen sind und der Wein
grundsätzlich in diesem hergestellt ist. Der Wein muss zudem
in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern sein und bei Angabe
einer Rebsorte die für diese Rebsorte typische Geschmackseigenschaften
aufweisen. Selbstverständlich stellen diese Kriterien für
unsere Weine keine Hindernisse dar. Wir übertreffen sämtliche
gesetzlichen Erfordernisse wie Mostgewicht, Herkunft und Geschmack
bei weitem. In der folgenden Skizze ist die A.P.Nr. erläutert.
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