Alles Über Wein – Das PrÄdikat
Seit dem Jahrgang 2007 verzichten wir auf die Verwendung der traditionellen
Prädikatsbegriffe bei trockenen und halbtrockenen Weinen. Die
Prädikate finden ausschließlich ihre Verwendung für
traditionell restsüße und edelsüße Weine in
unserer Kollektion. Mit diesem Schritt wird es uns noch viel mehr
gelingen, das in den Mittelpunkt unsere Qualitätsphilosophie
zu rücken, auf das es ankommt, nämlich die Erkennbarkeit
der klar abgrenzbaren Herkunft im Wein. Die Methoden der ökologischen
Wirtschaftungsweise im Weinberg und der auch bisher verwendeten Vinifikationsmethoden
für diese Weine hat sich damit nicht verändert.
Der VDP Die Prädikatsweingüter haben eine Qualitätspyramide geschaffen, die die Grundlage für unsere Qualitätsphilosophie bildet: 1. Stufe: 1. Lage Weine Die Spitze unserer Qualitätsbestrebungen der trockenen Großen Gewächse und edelsüßen Weine ist die „1. Lage“. Diese Weine unterliegen folgenden, besonders strengen Kriterien: • Die Weinberge müssen in der königlich-bayrischen Bodenbewertung von 1828 als „Herausragend“ bewertet sein. • Ausschließlich selektive Handlese. • 50 Hektoliter pro Hektar Höchstertrag. • Mehrfache Blindverkostung vor und nach der Füllung durch eine Prüfungskommission. 2. Stufe: Klassifizierte Lage Neben den 1. Lage Weinen werden nur Weine aus traditionellen, hochwertigen Weinbergen mit dem Lagenname ausgestattet. Die Klassifikation dieser Weinberge wurde wie bei den 1. Lagen vom VDP durchgeführt. Ziel der Verwendung des Lagennamens ist die eindeutige Wiedererkennung des Charakters eines Weines, welcher durch die Herkunft bestimmt ist. 3. Stufe: Gutsweine und Ortsweine Basisweine auf höchstem Niveau, in denen die Besonderheit, das regionale für das Weingut typische Terroire und auch andere Hintergründe und Tradition, ihren Ausdruck finden. Prädikate, die im Weingut noch weiterhin bei restsüßen Weinen ihre Verwendung finden: Kabinett: Der Name Kabinett stammt aus der Zeit um 1730 und bezeichnete damals allgemein die besten Weine eines Weinguts. Diese Weine wurden lange im so genannten Cabinet-Keller gelagert, bevor sie in den Verkauf gingen. Später wurde Cabinet als Zusatzbezeichnung für Weine benutzt, die aus ihrer Qualitätsstufe herausragten. Mit dem 1971er Weingesetz wurde der Begriff neu definiert und bezeichnet seitdem die erste Stufe der Prädikatsweine. Das gesetzliche Mindestmostgewicht für einen Riesling Kabinett liegt bei 73º Oe, der VDP verlangt 76º Oe. Buhl’sche Kabinette haben i.d.R. mind. 80º Oe. Die Duftigkeit und Finesse der Kabinette besticht gerade in Kombination mit der pikanten Art der Rieslingtraube. Spätlese: Spätlesen wurden wieder zu dem gemacht, wofür die Bezeichnung früher bekannt war: ein restsüßer, eleganter Wein, der sich durch eine hohe physiologische Reife auszeichnet, entstanden durch 100% gesunde Trauben in einer ursprünglich, traditionellen Klasse, deren wir uns bis zum heutigen Tag mehr als verpflichtet fühlen. Das deutsche Weingesetz verlangt 85º Oechsle (VDP Pfalz: 88º Oe) von einer Riesling Spätlese, unsere Spätlesen beginnen jedoch in der Regel erst ab 90º Oe. Auslese: Edelsüße Weine begründeten im letzten Jahrhundert den Weltruf der deutschen Weine. Nach dem deutschen Weingesetz müssen Riesling Auslesen ein Mostgewicht von 92º Oe (VDP Pfalz: 96º Oe), Beerenauslesen 120º Oe und Trockenbeerenauslese 150º Oe erreichen. Die großen edelsüßen Weine mit einer guten Säurestruktur sind die prädestiniertesten Weißweine zur Lagerung. Durch die langsame Oxidation der Weininhaltsstoffe verwandelt sich der Geschmack und erfährt neue, reizvolle Komponenten. Unter günstigen Lagerbedingungen (kühl, dunkel, hohe Luftfeuchte) können diese Weine nach mehreren Jahrzehnten neue geschmackliche Horizonte eröffnen, wie es kein anderes Getränk auf Erden vermag. zurück zur Übersicht |
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