historie

Gegründet wurde das Weingut im Jahre 1849 von FRANZ PETER BUHL (1809-1862). Es entstand aus einer Erbteilung des Jordan´schen Weingutes in drei kleinere Weingüter.
Weinkennern war der Name BUHL schon lange vorher ein Begriff, da er als Schwiegersohn der begüterten Familie Jordan, nach dem Tode seines Schwiegervaters Peter Heinrich Jordan, große Teile des Familienbesitzes geerbt hatte, dessen Weingut unter dem Namen PETER HEINRICH JORDAN Erben weiterführte und bereits damals exzellente Rieslinge erzeugte.
So schrieb FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY 1842 nach seinem Besuch bei Reichsrat von Buhl an einen Freund: "Aber wer nicht bei Buhl war, der weiß nicht, was Forster Riesling hernieden ist"
Als Mitglied des bayrischen Parlaments (1855 bis zu seinem Tode) kämpfte FRANZ PETER BUHL sehr engagiert für die Interessen der deutschen Winzer.
Unter der Leitung seines Sohnes, FRANZ ARMAND BUHL (1837-1896), war VON BUHL noch erfolgreicher und erlangte durch die Beschickung von Kongressen und Weltausstellungen auch internationalen Ruhm für seine Pfälzer Rieslinge. Auszeichnungen wie
• Die Goldene Medaille Paris 1867
• Die große Medaille von Philadelphia 1876
• Grand Prix Paris 1900
• Grand Prix St. Louis 1904
• Grand Prix Brüssel 1910
zeugen von dieser äußerst erfolgreichen Ära des Weingutes, in der die Buhl'schen Weine zu den teuersten Weinen der Welt gehörten. Selbst zur Eröffnung des Suez-Kanals 1869 wurde, wie nicht anders zu erwarten, mit einem Buhl’schen Riesling angestoßen.

Reichskanzler BISMARCK, selbst ein großer Liebhaber von Buhl Weinen (Sein Zitat "Dieses Ungeheuer schmeckt mir ungeheuer" machte die Weinlage Forster Ungeheuer weltberühmt), bezeichnete Armand, den Vize-Präsidenten des deutschen Reichstages, als "seinen persönlichen Freund und Mitstreiter".

Als dem führenden Experten und führendem Mitglied der Winzervereinigung verdanken wir Armand das Gesetz gegen Einfuhr ausländischer Rebstöcke (1873), mit dem die Gefahr der Reblaus, die in den deutschen Weinbergen bereits immense Schäden angerichtet hatte, gebannt werden konnte. Er beeinflusste mehr als alle anderen das Deutsche Weingesetz von 1892, mit dem es gelang die Qualität deutscher Weine zu sichern. Für seine großen Verdienste bei der deutschen Sozialgesetzgebung 1883-89 verlieh ihm König LUDWIG II den Titel "Reichsrat der bayrischen Krone".
Aus Armands Ehe mit Juliane Schellhorn-Wallbillich, einer sehr wohlhabenden Winzerstochter aus Forst, ging sein Sohn FRANZ EBERHARD BUHL(1867-1921) hervor. Dieser vereinigte 1909 das Erbe seiner Eltern mit den angeheirateten Flächen zu einem der größten deutschen Weingüter in Privatbesitz: Gesamtfläche ca. 200 Hektar, Weinanbaufläche ca. 100 Hektar . Außerdem integrierte er seinen 1912 erhaltenen Titel, Reichsrat der bayrischen Kammer, in den Namen des Weingutes. Er machte sich weiterhin einen Namen als Gründer und Präsident des deutschen Weinbauverbandes, der sich der Forschung und der Erhaltung der Qualität deutscher Weine verschrieben hatte.
Nach seinem frühen Ableben im Jahre 1921, übernahm seine Witwe FRIEDA PIPER VON BUHL die Leitung des Betriebes. Obwohl Sie sich nie zuvor mit Weinbau befasste, gelang es Ihr (mit Hilfe eines hervorragenden Kellermeisters) die hohe Qualität nicht nur zu halten, sondern sogar noch zu verbessern. Außerdem war diese bemerkenswerte Frau maßgeblich daran beteiligt, dass in der Pfalz eine Rente für die Witwen und Waisen von Winzersfamilien verabschiedet wurde.
Nach dem Tode der kinderlosen Frieda Piper von Buhl im Jahre 1952, vermachte Sie das Weingut auf Wunsch ihres verstorbenen Gatten, seinem politischen Freund, dem Reichsrat GEORG ENOCH VON UND ZU GUTTENBERG. Nach dessen Tod übernahm es sein Sohn KARL THEODOR VON UND ZU GUTTENBERG, Mitglied des Bundestages und Staatssekretär. Im Jahre 1952 ging das Gut an dessen Sohn, den bekannten Dirigenten ENOCH VON UND ZU GUTTENBERG über. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Betriebes wurde das Weingut immer weiter verkleinert, bis der Gesamtbesitz aus nur noch ca. 52 Hektar Weinanbaufläche bestand, darunter allerdings die besten Weinlagen in Deidesheim und Forst, wie z.B. Forster Kirchenstück, Pechstein, Jesuitengarten, Freundstück und die Deidesheimer Lagen Leinhöhle, Herrgottsacker und Paradiesgarten.

Heute befindet sich das Weingut Reichsrat von Buhl in Besitz des Neustadter Unternehmers Achim Niederberger. Seit 1989 ist das Weingut an eine Betreiber GmbH verpachtet, deren Eigentümer zwei japanischen Geschäftsleute, der Gutsdirektor Stefan Weber und der Vertriebsleiter Christoph Graf sind.

Mit der Zielsetzung, optimale Bedingungen für die Gewinnung edelster Weinqualitäten zu schaffen, wurde das Optimum in Kellertechnik und Aussenbetrieb investiert. Das sehr engagierte, junge Team rund um den Gutsleiter Stefan Weber hat mit diesen traumhaften Voraussetzungen in den letzten Jahren auftrumpfen und mit internationalen Erfolgen an glorreiche Zeiten anknüpfen können.

Seit Mai 2008 befindet sich das Weingut im offiziellen Prüfverfahren gemäß der EG-Öko-Verordnung (V (EWG) 2092/91). Das Weingut Reichsrat von Buhl arbeitet auf der gesamten Betriebsfläche ökologisch, die Weinberge befinden sich im Umstellungsprozess. Dies ist ein Schritt nicht nur aus Idealismus sondern aus der Überzeugung heraus, dadurch noch bessere Qualitäten erzeugen zu können.