gutsabfÜllung

Die Bezeichnung Gutsabfüllung dürfen nur Weine tragen, die ausschließlich aus Trauben des eigenen Betriebes gekeltert wurden. Bei Weinen, die diesen Begriff nicht auf dem Etikett tragen, wurden fremde Trauben, fremder Most oder Wein zugekauft. Erkennbar wird dies durch den Zusatz „Abfüller“ vor der Adresse.
Weine im Weingut Reichsrat von Buhl, die die Bezeichnung „Abfüller“ tragen, stammen ausschließlich aus zugekauften Trauben. Die Lieferanten haben sich verpflichtet, nach unseren strengen Anbaukriterien zu arbeiten und werden ständig von uns kontrolliert.

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