„1. Lage“– Die Grossen GewÄchse
Deutschland hat eine lange und erfolgreiche
Weinbautradition. Das Weingesetz von 1971 machte es jedoch für Weinliebhaber
im Laufe der Jahre immer schwerer, im vielfältigen und unübersichtlichen
Angebot die besten deutschen Weine zu identifizieren, insbesonders,
da Langennamen und Qualitätsbezeichnungen ihre Qualitätsaussage
verloren hatten. Um dem entgegen zu wirken, haben die Mitglieder
des VDP vor einigen Jahren für ihre Spitzenweine eine neue Qualitätsbezeichnung
eingeführt, die an das burgundische System angelehnt ist und der
unterschiedlichen Güte von Weinbergen sowie dem hohen Aufwand bei
der Erzeugung von Spitzengewächsen Rechnung trägt.
Der gewählte Begriff „1. Lage“ ist die direkte Übersetzung
von „Première Cru“ – ein Begriff aus dem französischen
Weinbau, der in engem Zusammenhang mit der Terroir-Philosophie steht.
Denn in bevorzugten Weinlagen, die über ein besonderes Terroir verfügen
(ein verantwortungsvolles Qualitätsstreben der Winzer vorausgesetzt),
besteht über die Jahrgänge hinweg das Potential für große,
charaktervolle, eigenständige Weine.
Im Juni 2002 haben sich die VDP-Weingüter auf einheitliche Erzeugungsrichtlinien
geeinigt:
Bei den „Großen Gewächsen“ handelt es sich um
trockene Spitzenweine, die in den 1. Lagen gewachsen sind, unter strengen
Anforderungen erzeugt wurden und in besonderer Ausstattung auf den Markt
kommen. Sie bilden nach den Guts- und Ortsweinen und den klassifizierten
Lagenweinen die Spitze einer dreistufigen Qualitätspyramide und
werden durch die edelsüßen Schwestern (Spätlese, Auslese,
Beerenauslese und Trockenbeerauslese) aus 1. Lagen ergänzt.
ERSTE LAGE
Aus den besten Weinbergen Deutschlands. Von trockenen Großen Gewächsen
zu fruchtsüßen Prädikatsweinen.
Die hochwertigsten Terroirs sind parzellengenau abgegrenzt und
bestimmten Rebsorten und Geschmacksprofilen zugeordnet, Ertrag max. 50
hl/ha, selektive Handlese, Mostgewicht mind. Spätlese, Vermarktung
ab dem 1. September, Rotweine ein Jahr später.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KLASSIFIKATION DES VDP Pfalz
Die Verwendung des Logos Erste Lage ist an die Erfüllung folgender
Kriterien geknüpft
Pfalz Stand: August 2006
WEINBERG
Die Erfahrung der beteiligten Güter bildet die Grundlage zur
Klassifikation herausragender Weinbergslagen. Historische Dokumente
zur Bonität der einzelnen Lagen, wie z.B. die königlich
Bayerische Bodenbewertung von 1828, sind richtungweisend. Die Begutachtung
der Lagen erfolgt durch eine Kommission der beteiligten Weingüter.
Zur Beurteilung des Reifepotentials und des Charakters der Weine
wird eine Vertikalverkostung von Weinen mehrerer Jahrgänge durchgeführt.
REBSORTEN
Die Weine werden aus den Rebsorten Riesling, Weißer Burgunder
und Spätburgunder erzeugt.
ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 50 hl pro Hektar
beschränkt.
LESE UND LESEZEITPUNKT
Die Trauben werden selektiv von Hand geerntet. Das natürliche
Mostgewicht liegt für Riesling bei mindestens 90° Oechsle
und für Burgunder bei mindestens 95° Oechsle.
VINIFIKATION
Die Weine werden ausschließlich mittels traditioneller Produktionsverfahren
erzeugt.
ZERTIFIZIERUNG
Neben der üblichen VDP Betriebsprüfung unterliegen die
Weine zusätzlicher Kontrolle und Prüfung: Die qualitätsorientierte
Arbeit im Weinberg und insbesondere das Ertragsniveau werden in jedem
Weinberg während der gesamten Vegetationsperiode und vor der
Lese überwacht. Die Weine werden vor und nach der Abfüllung
durch eine Prüfungskommission verkostet.
GESCHMACKSTYPUS
Alle Großen Gewächse werden in der Pfalz trocken ausgebaut.
Daneben gibt es aus den Ersten Lagen edelsüße Weine ab
Prädikat Spätlese.
KENNZEICHNUNG
Die Großen Gewächse werden in eine rotbraune Sonderflasche
mit Prägung des Zeichens Erste Lage gefüllt. Diese Flaschen
tragen die VDP-Kapsel mit dem Traubenadler und ein besonderes Etikett,
auf dem der Wein und das Weingut bezeichnet werden. Das Frontetikett
beschränkt sich auf die wichtigsten Angaben für 1. Lage
Weine: Jahrgang und Lage. Die gesetzlichen Angaben befinden sich
auf einem gesonderten Etikett.
VERMARKTUNG
Die Vermarktung der Weine erfolgt nicht vor dem ersten September
des auf die Ernte folgenden Jahres. Spätburgunder reifen über
mindestens 12 Monate im Holzfass und kommen so ein weiteres Jahr
später auf den Markt.
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